Ole Plambeck - Zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts

Erklärung zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts zur Normenkontrollklage der Fraktionen von SPD und FDP gegen den Haushalt 2024 vom stv. Fraktionsvorsitzenden und finanzpolitischen Sprecher Ole Plambeck.

„Das Landesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung Klarheit für den Umgang mit Notkrediten und deren Tilgung im Zusammenhang mit der Schuldenbremse in der Landesverfassung geschaffen. Neben dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es nun auch in Schleswig-Holstein erstmals höchstrichterliche Rechtsprechung zur Schuldenbremse und dem Umgang damit. Innerhalb kürzester Zeit haben wir mit dem Haushalt 2024 auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Mit Demut nehmen wir diese Entscheidung des Landesverfassungsgerichts auf, dass die Begründung der Notlage für die Notkredite im Haushalt mit Blick auf die Finanzlage des Landes nicht ausreichend war.

Durch die jüngste Grundgesetzänderung hat das Land nun ohnehin die Möglichkeit, Notlagen durch die Aufnahme weitere regulärer Kreditmittel zu finanzieren. Für dieses Jahr kann daher auf einen Notkredit verzichtet werden. Für den Haushalt 2026 war ohnehin keine weitere Aufnahme von Notkrediten geplant“, so Plambeck.